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Am 1. Januar 2004 traten die neuen Verordnungen der Gemeinden Cumbel, Morissen, Vella, Degen, Vignogn, Lumbrein und Vrin in Kraft. Jede Person, welche in einer dieser Gemeinden übernachtet, ohne steuerrechtlichen Wohnsitz zu begründen muss eine Kurtaxe entrichten. Die Gebühren werden von den Gemeinden und Lumnezia Turissem eingezogen.
Wir bitten Sie, folgende Punkte aus dem Kurtaxen und Tourismusförderungsgesetz zu beachten:
Kurtaxen
Die Taxen sind pro Logiernacht und Person wie folgt festgesetzt: - Kinder von 7 - 16 Jahren CHF 1.20
- Begleitete Gruppen von Jugendlichen im Alter zwischen 7 - 16 Jahren CHF 1.20
- Personen über 16 Jahre CHF 2.40
- Die kantonalen Beherbergerabgaben (BA) wurden per 1. Januar 2005 abgesetzt
- Die Meldeblöcke sind bei Lumnezia Turissem zu beziehen. *)
*) Die alten Meldeblöcke sind ab 1. Januar 2004 ungültig. Sie können die neuen Blöcke bei Lumnezia Turissem beziehen. Bei Rückgabe des alten Blocks erhalten Sie einen neuen Block gratis. Die Meldescheine können bei der Gemeindekanzlei oder bei Lumnezia Turissem in Vella abgegeben werden.
Tourismusförderungsabgabe
Dieser Taxe unterliegen jede unternehmerische bzw. freiberufliche Tätigkeit mit Geschäftssitz auf Gebiet einer der obigen Gemeinden. Sowohl die Grundtaxe (CHF 100.00 - 400.00) als auch die Abgabe nach AHV-Lohnsumme wird nach der touristischen Wertschöpfung errechnet. Diese Abrechnung wird von den Gemeinden erstellt.
An Vermieter von Ferienwohnungen und Liegenschaften werden einmal jährlich pro Bett und Platz folgende Pauschalen verrechnet: - Hotels, Appartementhotels, Pensionen und Gasthöfe CHF 50.00
- Gruppenunterkünfte, Jugendherbergen, Hütten , Zeltplätze und Wohnwagen CHF 25.00
- Ferienhäuser, Ferienwohnungen und Privatzimmer CHF 30.00
Die Tourismusförderungsabgaben sind vom Vermieter zu bezahlen und dürfen nicht am Gast weiter verrechnet werden. Für den Kurtaxeneinzug ist der Vermieter besorgt. Er ist verpflichtet, die Taxen fristgerecht einzuzahlen und haftet solidarisch für die Kurtaxen seiner Gäste. Aufgrund der Meldescheine stellt Lumnezia Turissem die Taxen in Rechnung.
Besitzer und Dauermieter von Ferienwohnungen, Ferienhäuser oder Hütten (Eigenlogiernächte) können die Kurtaxe für sich und ihre Familie nach effektiven Logiernächten oder mit einer Jahrespauschale abrechnen.
Die Jahrespauschalen betragen: - 1 bis 1 1/2 Zimmer Wohnung CHF 220.00
- 2 bis 2 1/2 Zimmer Wohnung CHF 300.00
- 3 bis 3 1/2 Zimmer Wohnung CHF 360.00
- 4 bis 4 1/2 Zimmer Wohnung wie auch ein 1/2 Ferienhaus, CHF 420.00
- 5 und mehr Zimmer Wohnung wie auch Ferienhäuser CHF 480.00
- Maiensäss / Hütten CHF 100.00
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