Beim Stromausfall haftet der Installationsinhaber selber.
Auszug aus den 'Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Lieferung von elektrischer Energie':
2. Lieferung elektrischer Energie
2.5 Haftung
Für mittelbare und unmittelbare Schäden, die durch Störungen im Netz, durch Unterbrechung oder durch Einschränkung der Energielieferung entsteht, hat der Kunde keinen Anspruch auf Entschädigung. Vorbehalten bleiben die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
3. Bezug elektrischer Energie
3.3 Schutzmassnahmen
Der Kunde hat von sich aus die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um in seinen Anlagen Schäden oder Unfälle zu vermeiden. Bei Netzabschaltungen sind daher empfindliche elektronische Geräte (z. B. Fax, HiFi-Anlagen, Fernseher, Video, DVD, Personalcomputer, etc.) vorsorglich vom Netz zu trennen. Kunden, die eigene Elektrizitäterzeugungsanlagen besitzen oder elektrische Energie von dritter Seite beziehen, haben die dafür geltenden Normen und Vorschriften zu beachten.